Änderung des Bebauungsplans “Füchsle” für die Grundstücke Flst. Nrn. 1227/8 und 1227/9
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB
und
Öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 13 BauGB i.V.m. §3 Abs. 2 BauGB

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses:

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 27.06.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Füchsle“ für die Grundstücke Flst. Nr. 1227/8 und 1227/9 gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

2. Öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung eines auf dem Grundstück Flst. Nr. 1227/9 geplanten Funkmastes.

Mit der Bebauungsplanänderung wird das Flst. Nr. 1227/8, das bisher als Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung „Mobilfunkanlage“ festgesetzt war, künftig als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Wiesenfläche“ festgesetzt.

Das Flst. Nr. 1227/9 war bisher als private Grünfläche festgesetzt. Eine Teilfläche des Grundstücks soll als Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung „Mobilfunkanlage“ festgesetzt werden, die übrige Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Wiesenfläche“.

Der am 27.06.2023 vom Gemeinderat beschlossene Entwurf besteht auf dem Entwurf des Lageplans, des Textteils und der Begründung, jeweils vom 01.06.2023.

Der Entwurf liegt in der Zeit von Montag, 17. Juli 2023 bis Freitag, 18. August 2023, jeweils einschließlich, auf dem Bürgermeisteramt Hülben, Hauptstraße 1, 72584 Hülben, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Bebauungsplanänderung beim Bürgermeisteramt Hülben, Hauptstraße 1, 72584 Hülben, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen durch den Gemeinderat mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB stattfindet und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen auch im Internet unter www.huelben.de einsehbar.

Hülben, den 07.07.2023
Siegmund Ganser
Bürgermeister

Aufstellung des Bebauungsplans "Steinbruch" mit örtlichen Bauvorschriften
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB
und
vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses:

Die Gemeinderäte der Stadt Bad Urach und der Gemeinde Hülben haben jeweils in öffentlicher Sitzung vom 27.06.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Steinbruch “ gefasst.

Ziel dieses Bebauungsplans ist die Erhaltung von bestehendem Gewerbe (Natursteinhandel), die Schaffung von 2 Flächen für Photovoltaikanlagen, die Renaturierung des ehemaligen Steinbruchs durch Schaffung einer vielfältig entwickelten Grünfläche nach permakulturellen Kriterien zur Erhöhung der Biodiversität und Einbindung des Permakulturparks in eine Wegestruktur und Grünvernetzung.

Der Aufstellungsbeschluss vom 27.06.2023 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan „Steinbruch“ umfasst folgende Grundstücke:
Auf Gemarkung Hülben:
Flst. Nrn. 600 – 604, 606, 607, 570, 571/1, 571/2, 572, 573, 575, 576, 577, 578, 579/1, 579/2, 580, 582, 582/1, 614/3, 614/4, 615/1, 616/1, 618 – 623, 618/1, 629/1 und Teile von 585, 577/1, 435, 612/1, 613, 613/1, 614/1, 614/5, 615 – 617, 624/1, 624/2, 625, 627, 628, 629/4, 636
Auf Gemarkung Bad Urach:
Flst. Nrn. 2683/10 und 2683/15

Die Abgrenzung ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan des Büros citiplan vom 17.02.2023.

II. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeinderäte der Stadt Bad Urach und der Gemeinde Hülben haben jeweils in öffentlicher Sitzung vom 27.06.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Steinbruch“  beschlossen. Außerdem wurde beschlossen, die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in der Art und Weise statt, dass die Unterlagen sowohl im Rathaus bei der Stadt Bad Urach als auch im Rathaus bei der Gemeinde Hülben

vom 17.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden können.

Rathaus Bad Urach: Marktplatz 8 – 9, 72574 Bad Urach

Montag:          8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch:       8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag:   8.30 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.30 Uhr

Freitag:           8.30 bis 12.00 Uhr

Rathaus Hülben, Hauptstraße 1, 72584 Hülben

Dienstag:        09.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag:   09.00 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 18.30 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten können Termine vereinbart werden.

Die einsehbaren Unterlagen bestehen aus dem Entwurf des Lageplans, des Textteils mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung des Büros citiplan vom 17.02.2023 sowie dem zur Begründung gehörenden Entwurf der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung des Büros Pustal vom 17.02.2023.

Im oben genannten Zeitraum besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme, Äußerungen und Erörterungen der Planung.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Bad Urach Homepage (https://www.bad-urach.de/de/wirtschaft-und-bauen/Bebauungsplaene/Informationen-zu-neuen-Bebauungsplanverfahren) und der Homepage der Gemeinde Hülben (https://www.huelben.de/bauen-in-huelben/bauleitplaene-im-verfahren/) eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift sowohl bei der Stadt Bad Urach als auch bei der Gemeinde Hülben vorgebracht werden.

Hülben, den 07.07.2023
Siegmund Ganser
Bürgermeister

Aufstellung des Bebauungsplans "Daimlerstraße Nord"
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB
und
Öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses:

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 26.07.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Daimlerstraße Nord“ gefasst.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem folgenden Plan des Büros citiplan vom 11.07.2023:

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

2. Öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Mit dem Bebauungsplan „Daimlerstraße Nord“ wird der Bebauungsplans „Hinter langen Eich /Rappenäcker“ für eine Teilfläche des Grundstücks Uracher Straße 39, Flst. Nr. 645/1 geändert.
Außerdem wird der Bebauungsplan „Eingeschränktes Gewerbegebiet Eichenstraße“ für folgende Grundstücke geändert: westliche Teilfläche von Flst. Nr. 645/1, Flst. Nrn. 642/1, 642/3, 632/3, 642/4, 642/5, 642/6 und 642/7.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist, Gewerbe- und Mischgebietsflächen zu schaffen, um sowohl den Gewerbetreibenden als auch dem Wohnungsbau Entwicklungsmöglichkeiten bieten zu können.

Der am 26.07.2023 vom Gemeinderat beschlossene Entwurf besteht auf dem Entwurf des Lageplans, des Textteils und der Begründung des Büros citiplan, jeweils vom 17.07.2023, sowie der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung mit Habitatpotenzialanlayse mit „worst case“-Betrachtung des Büros Pustal vom 11.07.2023 / 19.07.2023.

Der Entwurf liegt in der Zeit von Montag, 14. August 2023 bis Freitag, 15. September 2023, jeweils einschließlich, auf dem Bürgermeisteramt Hülben, Hauptstraße 1, 72584 Hülben, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan beim Bürgermeisteramt Hülben, Hauptstraße 1, 72584 Hülben, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen durch den Gemeinderat mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB stattfindet und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen auch im Internet unter www.huelben.de einsehbar.

Hülben, den 04.08.2023
Siegmund Ganser
Bürgermeister