Aufstellung des Bebauungsplans „Dettinger Straße West“ zur Änderung des Ortsbauplans “Westlich der Neuffener Straße” vom 12.08.1935
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB und
Öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses:
Der Gemeinderat hatte in öffentlicher Sitzung vom 23.05.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan “Dettinger Straße West” für das Grundstück Flst. Nr. 763 und eine Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 761 gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Plan dargestellt:

2. Öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Mit dem Bebauungsplan wird für die überplanten Flächen der derzeit geltende Ortsbauplan “Westlich der Neuffener Straße” vom 12.08.1935 geändert und aufgehoben.

Ziel des Bebauungsplans ist, die Planung für die Dettinger Straße an die aktuellen Verkehrsbedürfnisse anzupassen. Geplant sind ein einseitiger Gehweg und eine Fahrbahn mit einer Breite zwischen 4,20 m und 6,00 m.

Der am 23.05.2023 vom Gemeinderat beschlossene Bebauungsplanentwurf besteht auf dem Entwurf des Lageplans, des Textteils und der Begründung, jeweils vom 12.05.2023.

Der Entwurf liegt in der Zeit von Montag, 05. Juni 2023 bis Freitag, 07. Juli 2023, jeweils einschließlich, auf dem Bürgermeisteramt Hülben, Hauptstraße 1, 72584 Hülben, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan beim Bürgermeisteramt Hülben, Hauptstraße 1, 72584 Hülben, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme durch den Gemeinderat mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB stattfindet und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis:
Die ausgelegten Unterlagen können während der üblichen Dienststunden auf dem Rathaus Hülben, Hauptstraße 1, 72584 Hülben, im Obergeschoss eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen auch im Internet unter www.huelben.de einsehbar.

Hülben, den 26.05.2023
Siegmund Ganser
Bürgermeister