Aufstellung des Bebauungsplans „Daimlerstraße Nord“
Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs nach § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat durch Beschluss vom 26.07.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Daimlerstraße Nord“ gefasst und einen ersten Entwurf beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Der am 26.07.2023 vom Gemeinderat beschlossene Entwurf wurde durch Beschluss vom 27.02.2024 geändert. Der geänderte Entwurf wurde festgestellt.

Dieser geänderte Entwurf besteht aus dem Lageplan des Büros citiplan vom 05.03.2024, dem Textteil und der Begründung des Büros citiplan, jeweils vom 12.02.2024/27.02.2024 sowie der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung mit Habitatpotenzialanlayse des Büros Pustal vom 06.02.2024.

Der geänderte Entwurf liegt in der Zeit von Montag, 08.04.2024 bis Montag, 29.04.2024, jeweils einschließlich, auf dem Bürgermeisteramt Hülben, Hauptstraße 1, 72584 Hülben, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum geänder-ten Entwurf des Bebauungsplans beim Bürgermeisteramt Hülben, Hauptstraße 1, 72584 Hülben, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen können jedoch nur zu den Änderungen vorgebracht werden. Die Änderungen sind in der Liste des Büros citiplan vom 12.02.2024 aufgeführt.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen durch den Gemeinderat mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB statt-findet und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen auch im Internet unter www.huelben.de einsehbar.

Hülben, den 29.03.2024
Siegmund Ganser
Bürgermeister