Grundbuch

Anforderung eines Grundbuchauszugs

Aufgrund der Verlegung des Grundbuchamtes zum Amtsgericht Böblingen können keine Grundbuchauszüge und Auskünfte mehr bei der Gemeinde Hülben beantragt werden.

Zuständig für alle Grundbuchangelegenheiten ist das

Amtsgericht Böblingen
– Grundbuchamt –
Otto-Lilienthal-Str. 24
71034 Böblingen
Tel.: 07031/ 6860-0
Fax: 07031/6860-300

E-Mail: Poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de

Internet: http://www.amtsgericht-boeblingen.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Telefonsprechzeiten:
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Wichtiger Hinweis:
Zur Vermeidung von Nachteilen sind Postsendungen an das Grundbuchamt ausschließlich an die Adresse Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen oder an das Postfach 1620, 71006 Böblingen zu senden.

Anforderung eines Grundbuchauszugs:
Für die Anforderung eines Grundbuchauszugs können Sie das als pdf-Datei angefügte Formular verwenden. Füllen Sie dieses bitte vollständig aus und schicken Sie es anschließend per E-Mail, Fax oder Post an die oben stehende Adresse. Eine persönliche Abholung ist nicht möglich.

Formular zur Anforderung eines Grundbuchauszugs

Der Versand erfolgt an die oben angegebene Anschrift des Eigentümers.

Wenn Sie nicht Eigentümer des Objekts sind, müssen Sie zum Nachweis Ihres berechtigten Interesses dieses gemäß § 12 GBO schriftlich darlegen.

Eine persönliche Abholung des Grundbuchauszugs ist nicht möglich. Dieser wird über das Druck- und Versandzentrum in Karlsruhe verschickt. Mit einer Versanddauer von ca. einer Woche ist zu rechnen.