Mit der standesamtlichen Trauung schließt ein Paar sprachgebrauchlich „den Bund fürs Leben“ und besiegelt vor dem Staat seine Beziehung. Nach der standesamtlichen Trauung sind Sie rechtmäßig verbundene Eheleute.

Mit der Eheschließung hängen auch viele Rechtsfolgen zusammen, welche zu beachten sind. Aber auch bei der Vorbereitung zur standesamtlichen Trauung gibt es viele Punkte zu beachten, welche für die Trauung notwendig sind.

Anmeldung zur Eheschließung unbedingt nötig!

Aus einer Laune heraus zum Standesamt zu gehen und dort kurz einmal die Ehe miteinander eingehen zu wollen, ist in der Regel nicht möglich. In Deutschland ist eine sogenannte „Anmeldung zur Eheschließung“ erforderlich. Dazu sind eine Reihe von Unterlagen notwendig, welche dem Standesamt Hülben vorzulegen sind.

Ausführliche Informationen zur standesamtlichen Eheschließung finden Sie auch unter der Informationsseite des Landes Baden-Württemberg: www.service-bw

Merkblatt Eheschließung

Auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Rathauses sind nach Absprache mit den Standesbeamten Trauungen möglich.

Wenn Sie sich in Hülben trauen lassen wollen, sprechen Sie uns bitte einfach darauf an.

Unsere Mitarbeiterin des Standesamtes:

Frau Regina Weiß
07125 9686-25
regina.weiss@huelben.de

steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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