Friedhof Hülben
In den vergangenen Jahren wurden auf dem Friedhof in Hülben zahlreiche bauliche Maßnahmen durchgeführt. Es wurden Grabfelder saniert, das Kindergrabfeld neu gestaltet, das bereits bestehende Urnengrabfeld erweitert und Urnenwände errichtet. Zusätzlich wurden ein anonymes Grabfeld und ein Urnengemeinschaftsgrab angelegt.
Es stehen auch Rasengrabfelder zur Verfügung. Diese werden zusammen mit den allgemeinen Rasenflächen des Friedhofs von der Gemeinde unterhalten und ist ähnlich wie die Urnenwand eine gute Alternative, wenn der Aufwand für die Pflege des Grabes so gering wie möglich sein soll. Auch eine Bestattung in einem Rasengrab im Friedhain ist möglich.
Die Ruhezeit der Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre. Bei Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, beträgt die Ruhezeit 15 Jahre.
Auf dem Friedhof in Hülben stehen zur Bestattung folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung:
Reihengräber
Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Es besteht auch ein Grabfeld für Rasengräber.
Reihengräber/Urnenreihengräber/Urnenwahlgräber als Rasengräber
Die Verstorbenen werden in einem Rasenfeld bestattet. Es muss in den Rasen eine Steinplatte bodentief eingelegt werden, die mit der Rasenfläche eine Ebene bildet. Auf den Rasengräbern dürfen keine stehenden Grabmale errichtet werden. Eine Bepflanzung oder Grabschmuck ist nicht zulässig. Die Grabanlage wird durch die Gemeinde angelegt und unterhalten.
Urnenreihengräber
Urnenreihengräber sind Aschengrabstätten für die Beisetzung von Urnen in Grabfeldern, die der Reihe nach belegt werden und ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen
Urnenwahlgräber
In einem Urnenwahlgrab können maximal zwei Urnenbestattungen vorgenommen werden. Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahren verliehen.
Urnenreihengräber als Rasengräber im Friedhain
Rings um einen Baum werden mehrere Urnen der Reihe nach bestattet. Eine doppelte Belegung ist nicht möglich. Als Grabmal wird eine Grabplatte bodentief in den Rasen eingelegt. Eine Bepflanzung oder Grabschmuck ist nicht zulässig. Um die Pflege des Rasens rund um das Grabmal kümmert sich die Gemeinde.
Urnenreihengräber in der Urnenwand
Urnenreihengräber im Urnengemeinschaftsgrabfeld
Im Urnengemeinschaftsgrabfeld können bis zu 8 Urnen beigesetzt werden. Die Belegung erfolgt der
Reihe nach. Die Grabanlage wird im Auftrag der Gemeinde angelegt und unterhalten. Auf jedem
zugewiesenen Beisetzungsplatz wird eine Steinplatte als Grabmal mit Hinweis auf den Verstorbenen
angebracht.
Die Hinterbliebenden dürfen keine Grabmale errichten oder Anpflanzungen vornehmen. Grabschmuck
ist nicht zulässig.
Kindergräber als Reihengräber
Bitte Kontakt mit dem Friedhofsamt aufnehmen.
Wahlgräber
Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die Beisetzung von Urnen, an denen ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf die Dauer von 30 Jahren verliehen und können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden. Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der Ruhezeit verzichtet werden.
Anonymes Grabfeld
Auf dem anonymen Grabfeld werden Urnen bestattet. Es gibt kein Grabmal und keine Bepflanzung oder Grabschmuck. Über den Urnen wird von der Gemeinde Rasen gesät, um die Pflege des Rasens kümmert sich die Gemeinde Hülben.



